Grunderwerbsrecht Indonesien
Das indonesische Grunderwerbsrecht, ist sehr unterschiedlich zu den Gesetzen die in den westlichen Ländern gelten.
Es gibt fünf Rechtsformen des agrarischen Gesetze.
Es sind jedoch nur zwei Rechtsformen von Interesse für Ausländer:
1 - Hak Milik (ownership)
Dieser Titel kann nicht angezweifelt werden.
2 - Hak Pakai (Nutzungsrecht)
Ein Mietvertrag über 25 Jahre welcher für 20 Jahre verlängert werden kann. Diese Variante eignet sich für Personen, die nur für eine gewisse Zeit eine Immobilie in Bali besitzen wollen.
3 - Hak Guna Bangunan (Baurecht)
Erklärung zu den Rechstformen:
Free hold:
Da nur ein indonesischer Bürger Grund (Hak Milik) besitzen darf, wird das Grundstück von einem Notar in dessen Namen gekauft. Der Notar unterzeichnen anschließend vier Dokumente die Ihnen die volle Kontrolle über die Immobilie verleihen:
- Ein Darlehensvertrag der besagt, dass der Notar Ihnen einen Geldbetrag in Höhe des Kaufpreises der Immobilie schuldet.
- Eine unwiderrufliche Vollmacht die Ihnen die Erlaubnis zum Verkauf, Vermietung oder die anderweitige Nutzung der Immobilie gestattet, ohne das eine vorherige Absprache mit dem Namensgeber nötig ist.
- Im Falle des Todes des Bezitzers, das Recht auf dauerhafte Nutzung durch den Erben des Eigentümers.
- Ein Schriftstuck welches besagt, dass der Notar nur als Namensgeber fungiert hat.
Diese Methode wird seit Jahren am häufigste angewandte. Es ist die einzige Möglichkeit eine Immobilie ohne Zeitlimit besitzen zu können.
II - Der langfristigen Pachtvertrag (Lease Hold)
Dies ist ein Mietvertrag von 25 Jahren welcher einmal um 20 Jahre verlängerbar ist.
Eine Person jeder Nationalität ist zu diesem Vertragsabschluss berechtigt. Der Vertrag gibt Ihnen die volle Entscheidungsgewalt über die Immobilie. Falls Sie ein Grundstück mieten, können Sie dieses bebauen. Ihnen steht frei die Immobilie privat oder kommerziellen zu nutzen. (Vermietung an Dritte)
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen
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Es gibt fünf Rechtsformen des agrarischen Gesetze.
Es sind jedoch nur zwei Rechtsformen von Interesse für Ausländer:
1 - Hak Milik (ownership)
Dieser Titel kann nicht angezweifelt werden.
2 - Hak Pakai (Nutzungsrecht)
Ein Mietvertrag über 25 Jahre welcher für 20 Jahre verlängert werden kann. Diese Variante eignet sich für Personen, die nur für eine gewisse Zeit eine Immobilie in Bali besitzen wollen.
3 - Hak Guna Bangunan (Baurecht)
Erklärung zu den Rechstformen:
Free hold:
Da nur ein indonesischer Bürger Grund (Hak Milik) besitzen darf, wird das Grundstück von einem Notar in dessen Namen gekauft. Der Notar unterzeichnen anschließend vier Dokumente die Ihnen die volle Kontrolle über die Immobilie verleihen:
- Ein Darlehensvertrag der besagt, dass der Notar Ihnen einen Geldbetrag in Höhe des Kaufpreises der Immobilie schuldet.
- Eine unwiderrufliche Vollmacht die Ihnen die Erlaubnis zum Verkauf, Vermietung oder die anderweitige Nutzung der Immobilie gestattet, ohne das eine vorherige Absprache mit dem Namensgeber nötig ist.
- Im Falle des Todes des Bezitzers, das Recht auf dauerhafte Nutzung durch den Erben des Eigentümers.
- Ein Schriftstuck welches besagt, dass der Notar nur als Namensgeber fungiert hat.
Diese Methode wird seit Jahren am häufigste angewandte. Es ist die einzige Möglichkeit eine Immobilie ohne Zeitlimit besitzen zu können.
II - Der langfristigen Pachtvertrag (Lease Hold)
Dies ist ein Mietvertrag von 25 Jahren welcher einmal um 20 Jahre verlängerbar ist.
Eine Person jeder Nationalität ist zu diesem Vertragsabschluss berechtigt. Der Vertrag gibt Ihnen die volle Entscheidungsgewalt über die Immobilie. Falls Sie ein Grundstück mieten, können Sie dieses bebauen. Ihnen steht frei die Immobilie privat oder kommerziellen zu nutzen. (Vermietung an Dritte)
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